Wahlleistung

Selbstbehalt Bei den sogenannten Selbstbehalttarifen sind die kumulierten Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts selbst zu tragen. Die darüberhinaus gehenden Kosten werden dann von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Die Mindestvertragslaufzeit dieser Tarife beträgt i.d.R. 3 Jahre.
Rückerstattung Werden keine Leistungen durch den Versicherten, wie auch dessen Familie in Anspruch genommen, wird eine vertraglich festgelegte Beitragsrückerstattung im folgenden Versicherungsjahr ausbezahlt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. Die Mindestvertragslaufzeit dieser Tarife beträgt i.d.R. 3 Jahre.
Bonusmodell Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskursen und der Nachweis von gesundheitsbewußtem Verhalten werden bei einigen gesetzlichen Krankenkassen mit Bonizahlungen belohnt.
Hausarztmodell Der Versicherte verpflichtet sich immer erst den Hausarzt zu konsultieren. Durch diese Teilnahme am sog. Hausarztprogramm fällt i.d.R. Keine Praxisgebühr an.
Programm für
chronisch Kranke
Die Teilnahme an einem Chronikerprogramm / DMP-Programm(Disease-Management-/Programm/) wird durch die gesetzlichen Krankenkassen belohnt. Dies betrifft die folgenden chronischen Krankheiten: Diabetes Mellitus Typ 1 oder Typ 2, Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Astma Bronchiale oder COPD ("Chronic Obstructive Pulmonary Disease", auf Deutsch: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
Programme zur integrierten Versorgung Unter der integrierten Versorgung versteht man das koordinierte Zusammenwirken von Hausarzt, Facharzt und Leistungserbringer (gesetzliche Krankenkasse). Dadurch können die Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. ( vdabba )
Wahlleistungen
VDABBAKW_2960 25.04.2024 21:58:41
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