Bei den sogenannten Selbstbehalttarifen sind die kumulierten Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts selbst zu tragen.
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Die darüberhinaus gehenden Kosten werden dann von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Die Mindestvertragslaufzeit dieser Tarife beträgt i.d.R. 3 Jahre.
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Werden keine Leistungen durch den Versicherten, wie auch dessen Familie in Anspruch genommen, wird eine vertraglich festgelegte Beitragsrückerstattung im folgenden Versicherungsjahr ausbezahlt.
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Die Mindestvertragslaufzeit dieser Tarife beträgt i.d.R. 3 Jahre.
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Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskursen und der Nachweis von gesundheitsbewußtem Verhalten werden
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bei einigen gesetzlichen Krankenkassen mit Bonizahlungen belohnt.
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Der Versicherte verpflichtet sich immer erst den Hausarzt zu konsultieren.
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Durch diese Teilnahme am sog. Hausarztprogramm fällt i.d.R. Keine Praxisgebühr an.
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Die Teilnahme an einem Chronikerprogramm / DMP-Programm(Disease-Management-/Programm/) wird durch die gesetzlichen Krankenkassen belohnt.
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Dies betrifft die folgenden chronischen Krankheiten: Diabetes Mellitus Typ 1 oder Typ 2, Brustkrebs, Koronare Herzerkrankung, Astma Bronchiale oder COPD ("Chronic Obstructive Pulmonary Disease", auf Deutsch: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
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Unter der integrierten Versorgung versteht man das koordinierte Zusammenwirken von Hausarzt, Facharzt und Leistungserbringer (gesetzliche Krankenkasse).
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Dadurch können die Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. ( vdabba )
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