Was Sie bei einer Kündigung wissen sollten:
Versicherte die in der so genannten "alten Tarifwelt" versichert sind, können Ihre Altersrückstellungen nicht mit in die neue
private Krankenversicherung mitnehmen. Wer sich in der "neuen Tarifwelt" versichert hat, kann einen Teil der Altersrückstellung,
in Höhe wie sie im Basistarif gebildet worden wäre, in die neue private Krankenversicherung mitnehmen.
Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Zu beachten ist die jeweilige Mindestvertragslaufzeit der privaten Krankenversicherung. Die Mindestvertragslaufzeit
wird aufgehoben bei Beitragsanpassungen oder bei Versicherungspflicht
in einer gesetzlichen Krankenkasse.
.
|
Sonderkündigungsrecht:
Es besteht die Möglichkeit die private Versicherung zu kündigen, wenn
die Versicherungsgesellschaft die Beiträge anpasst. Meist werden solche Anpassungen im letzten Quartal des Jahres durchgeführt.
Nach Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte 4 Wochen Zeit sich eine günstigere Versicherung zu suchen und abzuschließen.
Versicherungspflicht Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer die privat versichert sind und während des Jahres unter die jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, werden automatisch wieder bei
einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Um die Altersrückstellung und Konditionen bei der privaten Krankenversicherung
zu behalten, sollte der versicherte Arbeitnehmer eine große Anwartschaft beantragen. Dies erlaubt dem Versicherten jederzeit und zu
gleichen Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Rückkehr in die gleiche
private Krankenversicherung. ( vdabba )
|