Die Beitragsbemessungsgrenze dient als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der zu entrichtenden
Versicherungsbeiträgen.
Übersteigt das Einkommen diese Bemessungsgrenze, so bleiben die zu bezahlenden Beiträge an die Versicherung
konstant und alle darüber hinausgehenden Einkünfte sozialversicherungsfrei.
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