Wenn Sie eine andere, attraktivere Krankenkasse gefunden haben, fordern Sie dort einfach einen
Aufnahmeantrag an. Die Mitgliedschaft in Ihrer alten Kasse müssen Sie spätestens zwei Monate
vor dem geplanten Wechseltermin schriftlich kündigen - immer per Fax oder Einschreiben,
damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.
Ihr bisheriger Krankenversicherer sendet Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungseingang eine
Kündigungsbestätigung zu. Zusammen mit der ausgefüllten Anmeldung schicken Sie diese Bestätigung
zur neuen Krankenkasse. Von der neuen Kasse bekommen Sie dann eine Mitgliedsbestätigung und eine
Versichertenkarte, ab dem Wechseltermin sind Sie dort krankenversichert.
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Sobald Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse versichert waren, können Sie zu einer
anderen Kasse wechseln. Schon vorher haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls die Kasse einen
Zusatzbeitrag verlangt oder weniger Prämie als im Vorjahr erstattet. Nur in den neuen Wahltarifen -
zum Beispiel mit Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung - sind Sie für 36 Monate an Ihre Kasse gebunden. ( vdabba )
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