Krankenkassenbeiträge

Seit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen Sie bei allen gesetzlichen Krankenversicherern den gleichen Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag wird von Ihrem Bruttogehalt erhoben - höchstens bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr angepasst wird.

Knapp die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt der Arbeitgeber, Ihren Arbeitnehmeranteil behält er gleich vom Bruttolohn ein. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichern.
Nur Krankenkassen, die wirtschaftlich arbeiten, kommen mit dem Geld vom Gesundheitsfonds aus - andernfalls darf der Versicherer einen Beitragszuschlag verlangen. Bei guter Finanzlage kann er Geld zurückerstatten. Spürbare Unterschiede gibt es auch bei den Zusatzleistungen, den Wahltarifen und dem Kundenservice.

Gute Krankenkassen zahlen Zuschüsse zu Fitnessangeboten, Urlaubsimpfungen und zahlen im Ernstfall die häusliche Krankenpflege. Wenn Sie selten zum Arzt gehen, können sich die neuen Tarife mit Kostenrückerstattung oder Selbstbeteiligung für Sie lohnen.
Sparen Sie zusätzlich mit Bonus-, Vorsorge-, Chroniker- und Hausarztmodellen. ( vdabba )
VDABBAKW_2957 26.04.2024 00:09:56
Impressum   AGB   Datenschutz